Nutzungszeit / Ruhezeit
Bei allen Grabarten sind die Nutzungs- und Ruhezeiten gleich. Das heißt, die Gräber werden für 25 Jahre vergeben. Nach diesen 25 Jahre Ruhezeit kann in einer Grabstelle wieder beerdigt werden.
Grabpflege
Der Evangelische Friedhof bietet Gräber mit und ohne Pflegeverpflichtung an.
Bei einer Grabstätte mit Grabpflege muss die Unterhaltung durch Sie oder eine Gärtnerei ausgeführt werden. Die Pflege der Grabstätte ist auch durch den Abschluss langfristiger Verträge möglich. Grabpflegeverträge können bei der Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde oder bei den Gärtnereien am Friedhof abgeschlossen werden. Wir beraten sie gerne zu diesem Thema.
Bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung kümmern sich die Friedhofsmitarbeiter um die Unterhaltung.