Grabarten

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Das Reihengrab für Urnen und Sargbestattungen

Reihengrabstätten sind Grabstätten, die im Bestattungsfall für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen einzeln nach der Reihe für die Dauer der Nutzungszeit vergeben werden.

In einer Reihengrabstätte darf nur ein Sarg beigesetzt werden. Die Nutzung an einer Reihengrabstätte erlischt mit Ablauf der festgesetzten Ruhezeit von 25 Jahren. 

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Nutzungsgebühren

Nutzungsgebühren Reihengrab für eine Sargbestattung: 724,- €

Reihengrab für eine Urnenbestattungen: 650,- €

Das Rasenreihengrab für Urnen und Sargbestattungen

Rasenreihengräber befinden sich auf besonderen Reihengrabfeldern für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Die Anlage und Unterhaltung der Grabstätten erfolgt für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsmitarbeiter im Rahmen der Rasenschnittarbeiten.

Die Nutzungsberechtigten haben die Verpflichtung auf die Grabstätte eine Grabplatte in der Größe 0,3m x 0,3m zu legen oder ein kleines stehendes Grabmal aufzustellen. Als Inschrift sind Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit die Grabplatte mit Symbolen zu versehen.

Außer der aufgelegten Grabplatte kann kein weiteres Gedenkzeichen aufgestellt werden. Grabschmuck wird nur auf besonders ausgewiesenen Flächen geduldet.

 

Nutzungsgebühren

Rasenreihengrab für eine Sargbestattung: 1200,- €

Rasenreihengrab für eine Urnenbestattungen: 900,- €

Das Wahlgrab für Urnen und Sargbestattungen

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, die besonders angelegt und einzeln (Einzelwahlgrabstätten) oder zu mehreren (Familienwahlgrabstätten) vergeben werden. Die Lage der Grabstätten können Sie gemeinsam mit dem Friedhofsverwalter auswählen.

In einer Wahlgrabstätte darf bei Erdbestattung pro Stelle nur ein Sarg bestattet werden Zusätzlich kann man dann pro Stelle noch eine Urne beisetzen lassen. In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgrabstätte für eine Sargbestattung: 1374,- €

Wahlgrabstätte für zwei Urnenbestattungen: 1024,- €

Das Rasen-Wahlgemeinschaftsgrab für Urnen- und Sargbestattungen

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Verstorbene. Die Grabstätte wird mit Rasen begrünt. Die Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch die Friedhofsmitarbeiter.

Die Nutzungsberechtigten haben die Verpflichtung auf die Grabstätte eine Grabplatte aus Naturstein in der Größe 0,5m x 0,5m zu legen oder ein kleines stehendes Grabmal aufzustellen. Als Inschrift sind Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit die Grabplatte mit Symbolen zu versehen. Das Grab kann mit dem Friedhofsverwalter vor Ort ausgesucht werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgemeinschaftsgrab einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsmitarbeiter.

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Sargbestattungen: 3260,- €

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Urnenbestattungen: 1130,- €

Das pflegefreie Wahlgemeinschaftsgrab »Typ C« für Urnen und Sargbestattungen

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Verstorbene. Die Grabstätte wird mit Bodendeckern bepflanzt. Die Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch die Friedhofsmitarbieter.

Die Nutzungsberechtigten haben die Verpflichtung auf die Grabstätte eine Grabplatte aus Naturstein in der Größe 0,5m x 0,5m zu legen oder ein kleines stehendes Grabmal aufzustellen. Als Inschrift sind Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit die Grabplatte mit Symbolen zu versehen. Das Grab kann mit dem Friedhofsverwalter vor Ort ausgesucht werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgemeinschaftsgrab einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsmitarbeiter

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Sargbestattungen: 4.110,- €

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Urnenbestattungen:1.191,- €

Das besondere Wahlgemeinschaftsgrab »Typ B« für Sargbestattungen

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Sargbestattungen. Sie können aktiv bei der Grabgestaltung mitsprechen. Die Grabstätte wird mit Bodendeckern und Kies angelegt. Die Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch die Friedhofsmitarbeiter.

Die Nutzungsberechtigten haben die Verpflichtung auf die Grabstätte eine Grabplatte aus Naturstein in der Größe 0,5m x 0,5m zu legen oder ein kleines stehendes Grabmal aufzustellen. Als Inschrift sind Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit die Grabplatte mit Symbolen zu versehen. Das Grab kann mit dem Friedhofsverwalter vor Ort ausgesucht werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgemeinschaftsgrab einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsmitarbeiter

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Sargbestattungen:4538,- €

Die Urnenwand

Es gibt auch die Möglichkeit Urnen in sogenannten Kolumbarien (Urnenwänden) beizusetzen. In einer Urnenkammer können zwei Urnen beigesetzt werden. Diese Grabart hat den Rang einer Wahlgrabstätte für Urnen. Die Kammer wird mit dem Friedhofsverwalter vor Ort ausgewählt.

In der Gebühr für diese Grabstätte ist die bereits vorhandene Abdeckplatte enthalten. Diese Schmuckplatte muss aber auf Kosten des Nutzungsberechtigten beschriftet werden. Als Inschrift sind Vor- und Nachname sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Grabplatte mit Symbolen zu versehen. Zusätzlich kann eine Vase oder Laterne durch einen Steinmetzfachbetrieb angebracht werden.

 

Nutzungsgebühren

Urnenbeisetzungen in der Urnenkammer

Eine Kammer für zwei Urnen: 1.820,- €

Das besondere Wahlgrab in den »Ruhegärten Schwelm« Typ A

Der »Blumengarten« und das »Band der Erinnerung«

In unseren Ruhegärten bieten wir Ihnen Wahlgräber vom »Typ A« für Sargbestattungen an. Auch hier erfolgt die Unterhaltung und Gestaltung des Grabes durch den Friedhof.

Die Grabdenkmäler sind in Stelenform und haben ein gemeinsames Thema: Blumenmotive, die in den Stein gearbeitet werden.

Das Band der Erinnerung besteht aus Urnenwahlgräbern Typ A mit Unterhaltung und Bepflanzung durch den Friedhof. Der Grabstein ist hier vorgegeben und muss beschriftet werden. In diesem Grab kann eine Urne beigesetzt werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahlngrab Typ A für eine Sargbestattung: 2323,- €

Wahlgrab für eine Urne: 1000,- €

Das besondere Wahlgrab im »Ruhegarten Schwelm«

Der »Blumengarten« und das »Band der Erinnerung«

In unserem Blumengarten bieten wir Ihnen Reihengräber vom »Typ A« für Sargbestattungen an. Auch hier erfolgt die Unterhaltung und Gestaltung des Grabes durch den Friedhof.

Die Grabdenkmäler sind in Stelenform und haben ein gemeinsames Thema: Blumenmotive, die in den Stein gearbeitet werden.

Das Band der Erinnerung besteht aus Urnenreihengräbern Typ A mit Unterhaltung und Bepflanzung durch den Friedhof. Der Grabstein ist hier vorgegeben und muss beschriftet werden. In diesem Grab kann eine Urne beigesetzt werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgrab für eine Sargbestattung: 2.323,- €

Wahlgrab für eine Urne: 1000,- €

Das besondere Urnengrab in den Ruhegärten Schwelm

Kreise des Gedenkens

Die Kreise des Gedenkens bestehen aus Urnenwahlgräbern Typ A mit Unterhaltung und Bepflanzung durch den Friedhof.

Die Grabdenkmäler in Würfelform sind hier vorgegeben und müssen beschriftet werden. Die Urne des Verstorbenen wird an einem Baum beigesetzt. In diesem Grab finden zwei Urnen Platz.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgrabstätte für zwei Urnenbeisetzungen: 1438,- €

Wahlgemeinschaftsgrab Typ A für Sargbestattungen an den Ruhegärten

Wahlgemeinschaftsgräber vom Typ A für Sargbestattungen für bis zu 2 Verstorbene sind in den Ruhegärten zu finden.

Alle Anlagen sind besonders anspruchsvoll und mit viel Liebe von den Friedhofsmitarbeitern angelegt worden. Die Unterhaltung der Anlagen wird vom Friedhofspersonal durchgeführt. Das Grab kann mit dem Friedhofsverwalter vor Ort ausgesucht werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahgemeinschaftsgrabstätte Typ A einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsmitarbeiter

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Sargbestattungen:  4.646,- €


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