Wahlgrab ohne Grabpflege

Grabarten ohne Grabpflege durch die Friedhofsmitarbeiter, bei denen die Möglichkeit besteht, den Ort der Grabstelle gemeinsam mit dem Friedhofsverwalter auszusuchen

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Das Wahlgrab für Urnen und Sargbestattungen

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, die besonders angelegt und einzeln (Einzelwahlgrabstätten) oder zu mehreren (Familienwahlgrabstätten) vergeben werden. Die Lage der Grabstätten können Sie gemeinsam mit dem Friedhofsverwalter auswählen.

In einer Wahlgrabstätte darf bei Erdbestattung pro Stelle nur ein Sarg bestattet werden Zusätzlich kann man dann pro Stelle noch eine Urne beisetzen lassen. In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgrabstätte für eine Sargbestattung: 1374,- €

Wahlgrabstätte für zwei Urnenbestattungen: 1024,- €


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