Wahlgrab mit Grabpflege

Grabarten mit Grabpflege durch die Friedhofsmitarbeiter, bei denen die Möglichkeit besteht, den Ort der Grabstelle gemeinsam mit dem Friedhofsverwalter auszusuchen-

Folgende Grabarten sind vielleicht für Sie interessant:

Das pflegefreie Wahlgemeinschaftsgrab »Typ C« für Urnen und Sargbestattungen

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Verstorbene. Die Grabstätte wird mit Bodendeckern bepflanzt. Die Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch die Friedhofsmitarbieter.

Die Nutzungsberechtigten haben die Verpflichtung auf die Grabstätte eine Grabplatte aus Naturstein in der Größe 0,5m x 0,5m zu legen oder ein kleines stehendes Grabmal aufzustellen. Als Inschrift sind Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit die Grabplatte mit Symbolen zu versehen. Das Grab kann mit dem Friedhofsverwalter vor Ort ausgesucht werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgemeinschaftsgrab einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsmitarbeiter

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Sargbestattungen: 4.110,- €

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Urnenbestattungen:1.191,- €

Das besondere Wahlgemeinschaftsgrab »Typ B« für Sargbestattungen

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Sargbestattungen. Sie können aktiv bei der Grabgestaltung mitsprechen. Die Grabstätte wird mit Bodendeckern und Kies angelegt. Die Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch die Friedhofsmitarbeiter.

Die Nutzungsberechtigten haben die Verpflichtung auf die Grabstätte eine Grabplatte aus Naturstein in der Größe 0,5m x 0,5m zu legen oder ein kleines stehendes Grabmal aufzustellen. Als Inschrift sind Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit die Grabplatte mit Symbolen zu versehen. Das Grab kann mit dem Friedhofsverwalter vor Ort ausgesucht werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgemeinschaftsgrab einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsmitarbeiter

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Sargbestattungen:4538,- €

Wahlgemeinschaftsgrab Typ A für Sargbestattungen an den Ruhegärten

Wahlgemeinschaftsgräber vom Typ A für Sargbestattungen für bis zu 2 Verstorbene sind in den Ruhegärten zu finden.

Alle Anlagen sind besonders anspruchsvoll und mit viel Liebe von den Friedhofsmitarbeitern angelegt worden. Die Unterhaltung der Anlagen wird vom Friedhofspersonal durchgeführt. Das Grab kann mit dem Friedhofsverwalter vor Ort ausgesucht werden.

 

Nutzungsgebühren

Wahgemeinschaftsgrabstätte Typ A einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsmitarbeiter

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Sargbestattungen:  4.646,- €

Das Rasenreihengrab für Urnen und Sargbestattungen

Rasenreihengräber befinden sich auf besonderen Reihengrabfeldern für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Die Anlage und Unterhaltung der Grabstätten erfolgt für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsmitarbeiter im Rahmen der Rasenschnittarbeiten.

Die Nutzungsberechtigten haben die Verpflichtung auf die Grabstätte eine Grabplatte in der Größe 0,3m x 0,3m zu legen oder ein kleines stehendes Grabmal aufzustellen. Als Inschrift sind Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit die Grabplatte mit Symbolen zu versehen.

Außer der aufgelegten Grabplatte kann kein weiteres Gedenkzeichen aufgestellt werden. Grabschmuck wird nur auf besonders ausgewiesenen Flächen geduldet.

 

Nutzungsgebühren

Rasenreihengrab für eine Sargbestattung: 1200,- €

Rasenreihengrab für eine Urnenbestattungen: 900,- €

Das besondere Urnengrab in den Ruhegärten Schwelm

Kreise des Gedenkens

Die Kreise des Gedenkens bestehen aus Urnenwahlgräbern Typ A mit Unterhaltung und Bepflanzung durch den Friedhof.

Die Grabdenkmäler in Würfelform sind hier vorgegeben und müssen beschriftet werden. Die Urne des Verstorbenen wird an einem Baum beigesetzt. In diesem Grab finden zwei Urnen Platz.

 

Nutzungsgebühren

Wahlgrabstätte für zwei Urnenbeisetzungen: 1438,- €

Die Urnenwand

Es gibt auch die Möglichkeit Urnen in sogenannten Kolumbarien (Urnenwänden) beizusetzen. In einer Urnenkammer können zwei Urnen beigesetzt werden. Diese Grabart hat den Rang einer Wahlgrabstätte für Urnen. Die Kammer wird mit dem Friedhofsverwalter vor Ort ausgewählt.

In der Gebühr für diese Grabstätte ist die bereits vorhandene Abdeckplatte enthalten. Diese Schmuckplatte muss aber auf Kosten des Nutzungsberechtigten beschriftet werden. Als Inschrift sind Vor- und Nachname sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Grabplatte mit Symbolen zu versehen. Zusätzlich kann eine Vase oder Laterne durch einen Steinmetzfachbetrieb angebracht werden.

 

Nutzungsgebühren

Urnenbeisetzungen in der Urnenkammer

Eine Kammer für zwei Urnen: 1.820,- €


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