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Öffentliche Bekanntmachung von Grabstätten auf dem Ev.Friedhof

Öffentliche Bekanntmachung
Die Ev. Kirchengemeinde Schwelm gibt bekannt, dass das Nutzungsrecht auf dem Ev. Friedhof Schwelm Oehde
an einigen Wahlgrabstätten abgelaufen ist oder die Grabstätten sich in einem ungepflegten Zustand befinden.
Da die Anschriften der ehemaligen Nutzungsberechtigten bzw. ihrer Rechtsnachfolger unbekannt sind, werden
diese gem. § 33 der Friedhofssatzung durch diese öffentliche Bekanntmachung auf den Ablauf des
Nutzungsrechtes- bzw. auf den schlechten Zustand der Grabstätte hingewiesen. Sofern sie noch nachträglich
von einer Verlängerung des Nutzungsrechtes Gebrauch machen- oder die Grabstätte wieder in einen
ordnungsgemäßen Zustand bringen möchten, werden Sie gebeten, sich bis spätestens 20.12.2024 mit dem
Gemeindebüro, Potthoffstr. 40, 58332 Schwelm in Verbindung zu setzen.
Nach Ablauf dieser letzten Ausschlussfrist wird das Nutzungsrecht gelöscht.
Die abgelaufenen Wahlgrabstätten sind an der Bekanntmachungstafel des Ev. Friedhofs Oehde, Barmer Str.
56 oder in der Friedhofsverwaltung, Potthoffstr. 40 einzusehen.
Die Friedhofsverwaltung
Der Vorsitzende des Presbyteriums
gez. Uwe Rahn, Pfarrer


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