Öffentliche Bekanntmachung
Die Ev. Kirchengemeinde Schwelm gibt bekannt, dass das Nutzungsrecht auf dem Ev. Friedhof Schwelm Oehde an einigen Wahlgrabstätten abgelaufen ist. Da die Anschriften der ehemaligen Nutzungsberechtigten bzw. ihrer Rechtsnachfolger nicht zu ermitteln war, werden diese gem. § 33 der Friedhofssatzung durch diese öffentliche Bekanntmachung auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hingewiesen. Sofern sie noch nachträglich von einer Verlängerung des Nutzungsrechtes Gebrauch machen möchten, werden Sie gebeten, sich bis spätestens 28. März 2022 in der Friedhofsverwaltung, Potthoffstr. 40 (oder per E-Mail an kg-schreiber@versanet.de) in Schwelm zu melden.
Nach Ablauf dieser letzten Ausschlussfrist wird das Nutzungsrecht endgültig gelöscht.
Die abgelaufenen Wahlgrabstätten sind an der Bekanntmachungstafel des Ev. Friedhofs Oehde, Barmer Str. 56 oder in der Friedhofsverwaltung, Potthoffstr. 40 einzusehen.